unsere Leistungen

Kfz-Schaden? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

KRAFTFAHRTSCHÄDEN

Ob selbst verschuldeter Unfall oder unverschuldeter KFZ-Haftpflicht-Schadenfall, auch wenn Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde.

Wir helfen Ihnen gerne der Klärung und ermitteln in jedem Fall die zur Beseitigung von Haftpflicht- oder auch Kaskoschäden erforderlichen Kosten.
Ganz gleich wie oder warum ein Fahrzeug beschädigt wurde.

  • Erstellung von Haftpflicht- und Kasko-Schadengutachten für unfallbeschädigte Fahrzeuge

  • Wiederbeschaffungs- und Restwertgutachten

  • Beweissicherungsgutachten

  • Branduntersuchungen

  • Begutachtung von Sachbeschädigungen in Verbindung mit Kraftfahrt-Haftpflichtschäden

  • Transportschaden-Begutachtung und Havarieschäden

ALLGEMEINE HAFTPFLICHT- UND SACHSCHÄDEN

Ist Ihr Fahrzeug (z. B. durch eine Person, ein Fahrrad, Einkaufswagen, o. Ä.) beschädigt worden?

Ist Ihr Fahrzeug schuldhaft von einem anderen beschädigt worden, können wir auch Ihnen bei den Ermittlungen zum Unfallhergang helfen.
Wir helfen Ihnen und besichtigen Schäden der Allgemeinen Haftpflicht, sowie Schäden im Sachschadenbereich.

  • Besichtigung von Schäden der Allgemeinen Haftpflicht

  • Besichtigung von Schäden im Sachschadenbereich

  • Ermittlungs- und Beweissicherungsgutachten zu Einbruch/Diebstahl- und Sturmschäden

BEWEISSICHERUNG

Die Erstellung von Beweissicherungs-Gutachten über vorangegangene behobene Unfallschäden oder Rückstände aus mangelhaft behobenen Vorschäden gehört zu unserem täglichen Aufgabengebiet.
Auch hier sind modernste Hilfsmittel zur objektiven und genauen Analyse des Schadenumfanges im Einsatz.

FAHRRADGUTACHTEN BEI SCHÄDEN UND UNFÄLLEN

In Deutschland sind immer mehr Fahrräder unterwegs.
Neben Rennrädern, Trekkingrädern, Mountainbikes und City-Rädern steigt vor allem auch die Zahl der E-Bikes und Pedelecs.
Durch die rasante technische Entwicklung und die stetig hochwertigeren Materialien werden Räder immer wertvoller.
Ein Unfall mit dem Fahrrad führt heute schnell zu hohen Schadenssummen.

Egal ob im Kasko- oder Haftpflichtfall: Hier ist dann ein professionelles Schadengutachten wichtig.

HAGELSCHADEN
DIGITALE SCHADENFESTSTELLUNG

Nach einem erfolgreichen Piloteinsatz im Jahr 2022 steht uns nun der SSH-Hagelscanner zur digitalen Schadenfeststellung zur  Verfügung.

Der Scanner ermöglicht nicht nur ein dokumentiertes, qualitativ und konstant gleiches Ergebnis, sondern verbessert auch das Kundenerlebnis bei der Hagelbesichtigung.

Beschädigte Fahrzeuge können duch den Scanner gefahren werden und die digitale Bilderfassung nimt dabei die Schadenbereiche auf.

Als Ergebnis erhält der Sachverständige und der Kunde ein Hageldokument, auf welchem die Dellenanzahl mit Position und Größe vermerkt ist.

Sowohl die Effizienz, als auch die Genauigkeit des Messvorganges sind für eine korrekte Schadenkalkulation in jeder Hinsicht überzeugend.

Die HAGELPROFIS – ein langjähriger und geschätzter Partner für die Hagelschaden Reparatur München – unterstützt uns vor Ort in Ismaning mit der neuen, digitalen Technik.

Mehr hierzu finden Sie unter HAGELSCAN.de

FAHRZEUGBEWERTUNGEN

Nicht jeder private Auto(ver)käufer kennt auch die aktuellen Marktpreise für Automobile. Was Sie (noch) für Ihr Fahrzeug bekommen oder wie viel das Fahrzeug, das Sie kaufen möchten, wert ist.

In diesen Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Als DAT Prüf- und Schätzstelle ermitteln wir für Sie, sowohl einen Verkaufswert bei Veräußerung des Fahrzeuges auf dem freien Markt, als auch einen Händlereinkaufswert bei Inzahlungnahme durch den Handel.

DAT- UND BAFA-GUTACHTEN FÜR GEBRAUCHTE ELEKTROFAHRZEUGE

Die Innovationsprämie wird bis Ende 2025 verlängert. Reine E-Autos bekommen eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Entscheidend für die Frage, wieviel Geld man vom Staat bekommt (egal ob gekauft oder geleast), ist allein das Datum der Zulassung.

Auch gebrauchte E-Autos werden bezuschusst, sofern bei einem vorangegangenen Kauf kein Umweltbonus ausgezahlt wurde.

Möchte man die Förderprämie für ein gebrauchtes, elektrifiziertes Fahrzeug (sowohl reine E-Autos als auch Plug-in-Hybride) beantragen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählt:

  1. Nachweis der Laufleistung und des Fahrzeugalters

  2. Ehemaliger Listenneupreis (Brutto) des zu fördernden Fahrzeugs

Für den Nachweis des ehemaligen Listenneupreises ist ein DAT-Gutachten zugelassen. Die DAT-Urkunde ist ein offizielles Dokument und kann nur von einem DAT Expert Partner erstellt werden.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Ihres Vertrauens!

089 999796-29 oder info@szmgmbh.de