Wertminderung

Wertminderung: Warum der BGH auf Nettoverkaufspreise abstellt

BundesgerichtshofUrteil vom VI ZR 188/22

Wie wird die merkantile Wertminderung nach einer Unfallreparatur geschätzt?

Maßgeblich ist ein gedachter Verkauf des Fahrzeugs auf Grundlage von Nettoverkaufspreisen. Die verwendete Berechnungsmethode muss dazu passen.

Was der BGH entschieden hat

Der BGH stellt bei der Schätzung des merkantilen Minderwerts auf Nettoverkaufspreise ab. Wurde stattdessen ausgehend von Bruttoverkaufspreisen geschätzt, ist das Ergebnis um einen entsprechenden Umsatzsteueranteil zu korrigieren.

Worauf es bei der Einordnung ankommt

Daraus folgt keine pauschale Kürzung jedes im Gutachten genannten Minderwerts. Zunächst ist zu klären, ob die Schätzung bereits auf Nettowerten beruht. Das Urteil behandelt die Berechnungsgrundlage, nicht einen festen Prozentsatz des Fahrzeugwerts.

Welche Unterlagen helfen?

Bei einer Kürzung hilft eine nachvollziehbare Erläuterung der verwendeten Ausgangswerte und Berechnung. Das Gutachten sollte die konkrete Schätzung verständlich machen.

Amtliche Quelle: BGH-Originalentscheidung (PDF) ↗

Eigene redaktionelle Zusammenfassung · Quellenabgleich am 17.09.2026. Allgemeine Information; keine individuelle Rechtsberatung. Spätere Entscheidungen und die konkreten Umstände können die Einordnung beeinflussen.