Gutachterkosten

Gutachterkosten gekürzt: Was bedeutet Sachverständigenrisiko?

BundesgerichtshofUrteil vom VI ZR 280/22

Muss ich eine für mich nicht erkennbare Überhöhung der Gutachterrechnung selbst tragen?

Der BGH überträgt die Grundsätze zum Werkstattrisiko auf das Sachverständigenrisiko. Entscheidend ist auch, wer den Anspruch geltend macht.

Was der BGH entschieden hat

Für den Geschädigten können unter diesen Grundsätzen auch nicht erkennbar überhöhte Kostenansätze ersatzfähig sein. Bei unbezahlter Rechnung ist dann Zahlung an den Sachverständigen zu verlangen, verbunden mit der Abtretung entsprechender Ansprüche gegen ihn.

Worauf es bei der Einordnung ankommt

Ein Sachverständiger, der aus abgetretenem Recht selbst klagt, kann sich auf dieses Risiko nicht berufen. Auch eigenes Verschulden oder erkennbare Unstimmigkeiten des Geschädigten bleiben relevant. Das Urteil bedeutet deshalb keine automatische Erstattung jeder Rechnung.

Welche Unterlagen helfen?

Für die Prüfung einer Kürzung sind Honorarvereinbarung, Rechnung, Zahlungsstand und gegebenenfalls Abtretungserklärung wichtig. Die passende Anspruchsverfolgung sollte anwaltlich geklärt werden.

Amtliche Quelle: BGH-Originalentscheidung (PDF) ↗

Eigene redaktionelle Zusammenfassung · Quellenabgleich am 17.09.2026. Allgemeine Information; keine individuelle Rechtsberatung. Spätere Entscheidungen und die konkreten Umstände können die Einordnung beeinflussen.