Kann ich mich auch bei einer unbezahlten Reparaturrechnung auf das Werkstattrisiko berufen?
Auch bei offener Werkstattrechnung kann das Werkstattrisiko greifen. Entscheidend ist unter anderem, an wen die Zahlung verlangt wird.
Was der BGH entschieden hat
Wer sich bei unbezahlter Rechnung auf das Werkstattrisiko stützt, kann Zahlung an die Werkstatt verlangen. Das geschieht Zug um Zug gegen Abtretung der entsprechenden Ansprüche gegen die Werkstatt an den Schädiger.
Worauf es bei der Einordnung ankommt
Die Entscheidung betrifft die konkrete Reparatur nach einem Haftpflichtschaden. Sie ist weder eine Freigabe beliebiger Reparaturkosten noch ohne Weiteres auf die eigene Kaskoversicherung übertragbar. Der Zahlungsstand und die Art der geltend gemachten Forderung müssen zusammenpassen.
Welche Unterlagen helfen?
Lassen Sie Gutachten, Reparaturauftrag, Rechnung und Kürzungsschreiben gemeinsam prüfen. Daraus lässt sich erkennen, ob eine technische Differenz oder eine Frage der Anspruchsverfolgung vorliegt.
Amtliche Quelle: BGH-Originalentscheidung (PDF) ↗
Eigene redaktionelle Zusammenfassung · Quellenabgleich am 17.09.2026. Allgemeine Information; keine individuelle Rechtsberatung. Spätere Entscheidungen und die konkreten Umstände können die Einordnung beeinflussen.
