Bleibt es bei den alten Preisen einer vom Versicherer benannten günstigeren Werkstatt?
Preissteigerungen vor der maßgeblichen vollständigen Erfüllung können bei der fiktiven Abrechnung zu berücksichtigen sein.
Was der BGH entschieden hat
Für die Schadensbemessung nennt der BGH materiell-rechtlich den Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung, im Prozess regelmäßig die letzte mündliche Tatsachenverhandlung. Vorherige Preissteigerungen der zulässigerweise benannten günstigeren Reparaturmöglichkeit gehen in der Regel zulasten des Schädigers.
Worauf es bei der Einordnung ankommt
Die Entscheidung behandelt eine Verweisung auf eine freie Fachwerkstatt. Sie begründet keinen beliebigen Aufschlag auf alte Gutachten. Die konkrete Preisentwicklung und der maßgebliche Zeitpunkt müssen nachvollziehbar belegt werden.
Welche Unterlagen helfen?
Bei längeren Auseinandersetzungen kann es sinnvoll sein, die behaupteten Werkstattpreise erneut zu überprüfen und eine Änderung zu dokumentieren.
Amtliche Quelle: BGH-Originalentscheidung (PDF) ↗
Eigene redaktionelle Zusammenfassung · Quellenabgleich am 17.09.2026. Allgemeine Information; keine individuelle Rechtsberatung. Spätere Entscheidungen und die konkreten Umstände können die Einordnung beeinflussen.
