Muss ich vor dem Verkauf des Unfallwagens auf ein höheres Angebot der Versicherung warten?
Im entschiedenen Fall durfte der Geschädigte auf einen korrekt ermittelten regionalen Restwert vertrauen und musste keine eigene Internetrecherche betreiben.
Was der BGH entschieden hat
Ein nachvollziehbares Sachverständigengutachten mit Restwertermittlung auf dem allgemeinen regionalen Markt kann die Grundlage der Verwertung sein. Eine allgemeine Pflicht, vor dem Verkauf bessere Angebote des gegnerischen Versicherers abzuwarten, lehnt der BGH ab.
Worauf es bei der Einordnung ankommt
Bereits vorliegende, konkret zugängliche höhere Angebote und besondere Umstände können die Beurteilung verändern. Für professionelle Fahrzeughändler gelten zusätzliche Anforderungen; dazu ist auch VI ZR 358/18 relevant.
Welche Unterlagen helfen?
Dokumentieren Sie Gutachten, eingegangene Angebote, Eingangszeitpunkte und den Verkauf. Stimmen Sie offene Fragen vor der Verwertung ab.
Amtliche Quelle: BGH-Originalentscheidung (PDF) ↗
Eigene redaktionelle Zusammenfassung · Quellenabgleich am 17.09.2026. Allgemeine Information; keine individuelle Rechtsberatung. Spätere Entscheidungen und die konkreten Umstände können die Einordnung beeinflussen.
