Nutzungsausfall

Nutzungsausfall trotz Zweitwagen: Wann ein Ersatzfahrzeug zählt

BundesgerichtshofUrteil vom VI ZR 35/22

Gibt es Nutzungsausfallentschädigung, obwohl ein weiteres Fahrzeug verfügbar ist?

Ein tatsächlich verfügbares und zumutbar nutzbares Zweitfahrzeug kann einen Anspruch auf Nutzungsausfall ausschließen.

Was der BGH entschieden hat

Der BGH verneint einen ersatzfähigen Nutzungsausfall, wenn ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht und dessen Nutzung zumutbar ist. Dass das ausgefallene Auto mehr Prestige, ein anderes Fahrgefühl oder höheren persönlichen Genuss bietet, reicht für Unzumutbarkeit nicht aus.

Worauf es bei der Einordnung ankommt

Der konkrete Fall betraf eine blockierte Garagenausfahrt, keinen Verkehrsunfall. Für die Einordnung von Nutzungsausfall ist die Aussage zur anderweitigen Mobilität dennoch relevant. Ob der Zweitwagen tatsächlich verfügbar und für den Bedarf geeignet ist, muss konkret geprüft werden.

Welche Unterlagen helfen?

Dokumentieren Sie Ausfallzeit, Nutzungsbedarf und die tatsächliche Verfügbarkeit anderer Fahrzeuge. Eine bloße Zulassung eines weiteren Autos beantwortet nicht alle Fragen.

Amtliche Quelle: BGH-Originalentscheidung (PDF) ↗

Eigene redaktionelle Zusammenfassung · Quellenabgleich am 17.09.2026. Allgemeine Information; keine individuelle Rechtsberatung. Spätere Entscheidungen und die konkreten Umstände können die Einordnung beeinflussen.