Kann ich nach Gutachten abrechnen und zusätzlich die Mehrwertsteuer einer Teilreparatur verlangen?
Bei fortgeführter fiktiver Abrechnung lässt sich tatsächlich gezahlte Umsatzsteuer aus einer Teilreparatur nicht einfach hinzurechnen.
Was der BGH entschieden hat
Der BGH lehnt die Kombination aus fiktiver Schadensberechnung und dem zusätzlichen Ersatz von Umsatzsteuer aus einer durchgeführten Teilreparatur ab. Wer fiktiv abrechnet, kann innerhalb dieser Abrechnungsart keinen Umsatzsteuerersatz verlangen.
Worauf es bei der Einordnung ankommt
Das Urteil betrifft die Vermischung zweier Abrechnungswege. Es sagt nicht, dass Umsatzsteuer bei einer ordnungsgemäßen konkreten Abrechnung generell ausgeschlossen wäre. Welche Abrechnung möglich und sinnvoll ist, hängt von den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen ab.
Welche Unterlagen helfen?
Bewahren Sie auch Rechnungen einer Teilreparatur auf und lassen Sie vor einer Nachforderung den gesamten Abrechnungsweg prüfen.
Amtliche Quelle: BGH-Originalentscheidung (PDF) ↗
Eigene redaktionelle Zusammenfassung · Quellenabgleich am 17.09.2026. Allgemeine Information; keine individuelle Rechtsberatung. Spätere Entscheidungen und die konkreten Umstände können die Einordnung beeinflussen.
